{"id":3336,"date":"2016-10-16T16:29:31","date_gmt":"2016-10-16T14:29:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.women-in-exile.net\/?p=3336"},"modified":"2016-10-16T16:29:31","modified_gmt":"2016-10-16T14:29:31","slug":"der-lange-weg-in-den-ersten-arbeitsmarkt-moeglichkeiten-durch-das-neue-integrationsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.women-in-exile.net\/en\/allgemein\/der-lange-weg-in-den-ersten-arbeitsmarkt-moeglichkeiten-durch-das-neue-integrationsgesetz\/","title":{"rendered":"Der lange Weg in den ersten Arbeitsmarkt \u2013 M\u00f6glichkeiten durch das neue Integrationsgesetz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">&#8220;Bei dem Zugang von Gefl\u00fcchteten zum deutschen Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Monaten einiges getan. Wer als Asylsuchender bereits anerkannt worden ist, hat ohnehin Zugang zum Arbeitsmarkt. F\u00fcr einen Teil der geflohenen Menschen, die noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, gibt es nun ebenfalls Erleichterungen, jedoch nicht f\u00fcr alle.<br \/>\n<strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 von Arndt S\u00e4ndig, Mitarbeiter BleibNet pro Quali<\/strong><br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Im August setzte das Arbeitsministerium die sogenannte Vorrangpr\u00fcfung aus. Das bedeutet, Fl\u00fcchtlinge, \u00fcber deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, bekommen nach drei Monaten einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Bislang wurde zun\u00e4chst gepr\u00fcft, ob deutsche Arbeitnehmer f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung zur Verf\u00fcgung stehen. Diese erhielten dann den Vorzug. Die Vorrangpr\u00fcfung wird f\u00fcr drei Jahre ausgesetzt. Abgeschafft ist sie also nicht. Und in Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Bayerns und Nordrhein-Westfalens gilt sie weiterhin.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Durch die Neuregelung k\u00f6nnen Menschen mit Gestattung und Duldung nun auch als Leiharbeiter besch\u00e4ftigt werden. Hier zeigen sich die Probleme der neuen Gesetzgebung. Schon in den Neunziger Jahren wurden Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion bevorzugt in den Billiglohnsektor vermittelt und in Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahmen (ABM) gesteckt. Die Chance auf einen Job auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt oder auf eine qualifizierte Ausbildung wird durch Leiharbeit und Hilfst\u00e4tigkeiten nicht verbessert. Im Gegenteil. Hier wurde aus den Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Wer die Integration von geflohenen Menschen ernst meint, der braucht vor allem Geduld und Zeit. Er muss bereit sein, in die Menschen zu investieren. Den \u201efertiggebackenen\u201c geflohenen Arbeitnehmenden gibt es nicht. BleibNet pro Quali empfiehlt, die M\u00f6glichkeit eines berufsbezogenen Sprachkurses zu nutzen. Hier k\u00f6nnen die Teilnehmenden ein Zertifikat f\u00fcr das Niveau B1, B2 oder sogar C1 erwerben und die Voraussetzung f\u00fcr eine Ausbildung oder eine l\u00e4ngerfristige Arbeitsperspektive schaffen. Die berufsbezogenen Sprachkurse stehen auch Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung offen. Zumindest noch. F\u00fcr Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis ist weiterhin zu pr\u00fcfen, ob die Kosten eines aufbauenden Deutschkurses vom Jobcenter finanziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Bei jungen gefl\u00fcchteten Menschen besteht auch die M\u00f6glichkeit, den Hauptschulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg abzulegen. Dieser ist oft Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf. Eine solche Ausbildung steht dank der neuen Gesetzeslage nun auch Menschen mit Duldung offen. Wer eine qualifizierte Berufsausbildung aufnimmt, hat Anspruch auf eine Duldung wegen \u201edringender pers\u00f6nlicher Gr\u00fcnde\u201c. Diese gilt dann f\u00fcr die gesamte Ausbildungszeit plus sechs Monaten zum Zwecke der Suche nach einer entsprechenden Arbeit. Ausbildungsbeihilfen nach dem SGB III k\u00f6nnen hier beantragt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Nicht von der neuen Gesetzeslage profitieren jedoch Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Das sind die Balkanstaaten, Ghana und Senegal. Im Herbst wird entschieden, ob auch die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als \u201esicher\u201c eingestuft werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">F\u00fcr eine Beratung zu Arbeitsmarktfragen wenden Sie sich gern an BleibNet pro Quali. saendig@bbag-ev.de\/ 0331\/ 74 000 976.&#8221;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8220;Bei dem Zugang von Gefl\u00fcchteten zum deutschen Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Monaten einiges getan. Wer als Asylsuchender bereits anerkannt worden ist, hat ohnehin Zugang zum Arbeitsmarkt. 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