{"id":480,"date":"2013-11-14T01:31:54","date_gmt":"2013-11-13T23:31:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.women-in-exile.net\/?p=480"},"modified":"2026-03-31T19:54:41","modified_gmt":"2026-03-31T17:54:41","slug":"mit-den-zielen-der-landesregierung-unvereinbar-gewalt-gegen-frauen-in-bayerischen-fluechtlingsunterkuenften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.women-in-exile.net\/en\/netzwerk\/mit-den-zielen-der-landesregierung-unvereinbar-gewalt-gegen-frauen-in-bayerischen-fluechtlingsunterkuenften\/","title":{"rendered":"Mit den Zielen der Landesregierung unvereinbar: Gewalt gegen Frauen in bayerischen Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften"},"content":{"rendered":"<p class=\"hyphenate text\" lang=\"de\"><strong>Aufruf zur Unterzeichnung von <a href=\"http:\/\/www.lia-bayern.de\/\">LIA Bayern <\/a><a href=\"https:\/\/www.women-in-exile.net\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/external.png\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone\" alt=\"external\" src=\"https:\/\/www.women-in-exile.net\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/external.png\" \/><\/a><\/strong><\/p>\n<p class=\"hyphenate text\" lang=\"de\">\u201eGewalt betrifft in manchen ihrer Ausformungen nicht gleicherma\u00dfen beide Geschlechter, sondern spezifisch Frauen. Daher geh\u00f6rt zu einer umfassenden Frauenpolitik auch der Schutz von Frauen vor Gewalt in all ihren Erscheinungsformen.\u201c So hei\u00dft es in den einleitenden Worten des bayerischen Sozialministeriums f\u00fcr Arbeit und Familie, Soziales und Integration.<br \/>\nZeitgleich sind etwa 2000 Frauen in Bayern zwangsweise in so genannten Gemeinschaftsunterk\u00fcnften untergebracht. Mit dem noch immer bestehenden Lagerzwang f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge in Bayern werden die pers\u00f6nliche Situation der gefl\u00fcchteten Frauen und ihre Betroffenheit von Gewalt systematisch ignoriert. Unabh\u00e4ngig von ver\u00f6ffentlichten Studien, die belegen, dass Frauen im Sammellagern in besonderem Ma\u00df von Gewalt betroffen sind, ohne Ber\u00fccksichtigung von dem spezifischen Hilfebedarf z.B. psychologische Therapien oder der M\u00f6glichkeit, entsprechende Beratungsstellen aufzusuchen, werden Frauen mit ihren Kindern willk\u00fcrlich in Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte verteilt und ihrem Schicksal \u00fcberlassen.<br \/>\nIn den Unterk\u00fcnften sind die Frauen \u201egewaltbeg\u00fcnstigenden\u201c Faktoren ausgesetzt, die sich aus der bestehenden rechtlichen Situation ergeben.<!--more--><br \/>\nDie oftmals bereits in ihren Heimatl\u00e4ndern und im Kontext der Flucht viktimisierten und hoch traumatisierten Frauen sind auch in Deutschland in hohem Ma\u00dfe k\u00f6rperlicher (51 %), sexueller (25 %) und psychischer (79 %) Gewalt ausgesetzt. Dabei handelt es sich sowohl um Gewalt durch Beziehungspartner, um Gewalt und rassistische \u00dcbergriffe durch Fremde oder kaum bekannte Personen als auch um \u00dcbergriffe durch Mitbewohner und Mitbewohnerinnen und Personal in den Wohnheimen und im Kontext der psychosozialen Betreuung und Versorgung (BMFSFJ). Die zwangsweise Unterbringung in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften verunm\u00f6glicht oftmals den effektiven Schutz gegen die Gewalt, der die Frauen ausgesetzt sind, weil sie in den Unterk\u00fcnften v\u00f6llig isoliert leben und allein aufgrund der Wohnsituation keinerlei Schutzr\u00e4ume bestehen. Sie m\u00fcssen in Gemeinschaftsk\u00fcchen kochen, sie m\u00fcssen Sanit\u00e4rr\u00e4ume teilen, die h\u00e4ufig nicht einmal abgesperrt werden k\u00f6nnen, der Zugang zu medizinischer Versorgung ist meistens erheblich eingeschr\u00e4nkt.<br \/>\nAuch der Austausch mit der unmittelbaren Umwelt wird durch die Wohnsituation erschwert, da ein Verlassen der Unterkunft und der nahen Umgebung zum einen aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich und zum anderen oft nicht notwendig ist. Frauen verlassen zudem in der Regel seltener als M\u00e4nner das Lager, oft aus Angst vor \u00dcbergriffen. So kommt es beispielsweise vor, dass die Frauen in der Nacht nicht einmal ihre Zimmer verlassen, um ihre Notdurft zu verrichten.<br \/>\nBesonders schwierig ist diese Situation f\u00fcr allein ankommende Frauen, die keinen oder nur wenig Kontakt zu anderen Personen aus ihrem Herkunftsland haben. F\u00fcr die Kinder der gefl\u00fcchteten Frauen stellt sich in besonderer Weise die Frage, wie unter solchen Bedingungen das Kindeswohl gew\u00e4hrleistet werden kann. Die belastende Lebenssituation, die fehlende R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeit und die Abh\u00e4ngigkeit produzieren Stress und verunm\u00f6glichen eine gesunde und kindgerechte Entwicklung.<br \/>\nBesonders problematisch ist, dass auch psychische, physische und sexualisierte \u00dcbergriffe und Grenzverletzungen durch professionelle Helferinnen und Helfer und Beratungs-\/Betreuungspersonen in den Wohn- und \u00dcbergangsheimen, in \u00c4mtern, Beh\u00f6rden und Hilfseinrichtungen, auf deren Hilfe und Unterst\u00fctzung die Frauen in besonderer Weise angewiesen sind, keine Seltenheit zu sein scheinen. Dies scheint bislang nur unzureichend bekannt zu sein, vermutlich weil es nur schwer nach au\u00dfen hin sichtbar wird. Hier besteht eine besondere F\u00fcrsorgepflicht auch der staatlichen Instanzen, Frauen vor derartigen \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen und T\u00e4terinnen und T\u00e4ter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. (BMFSFJ)<br \/>\nWeit \u00fcber diese \u201eF\u00fcrsorgepflicht\u201c hinaus argumentiert die Frauenbeauftragte der Staatsregierung Emilia M\u00fcller: \u201cDas Ziel bayerischer Frauen- und Gleichstellungspolitik ist (\u2026.) Frauen und M\u00e4nner in allen Lebensbereichen ein m\u00f6glichst hohes Ma\u00df an Wahlfreiheit f\u00fcr ihre individuelle Lebensgestaltung zu erm\u00f6glichen. Daher m\u00fcssen in allen Bereichen und auf allen Ebenen die Voraussetzungen f\u00fcr diese Wahlfreiheit geschaffen werden. Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen schaffen.\u201c<br \/>\nWahlfreiheit geh\u00f6rt jedoch definitiv nicht zu der Rahmenbedingung, die f\u00fcr Frauen, die aus ihren Herkunftsl\u00e4ndern fl\u00fcchten mussten, geschaffen wurde. Stattdessen ist ihr Alltag gepr\u00e4gt von Abh\u00e4ngigkeit, Isolation und Gewalt.<br \/>\nWir fordern die bayerische Staatsregierung aus diesem Grund anl\u00e4sslich des internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen explizit auf, ihre eigenen Ziele \u2013 n\u00e4mlich den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Schaffung von Wahlfreiheit f\u00fcr eine individuelle Lebensgestaltung \u2013 umzusetzen und die Lagerpflicht f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und insbesondere f\u00fcr die betroffenen Frauen abzuschaffen!<\/p>\n<p>Zur Unterzeichnung <em><strong>lia[at]fluechtlingsrat-bayern[dot]de<\/strong><\/em> kontaktieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufruf zur Unterzeichnung von LIA Bayern \u201eGewalt betrifft in manchen ihrer Ausformungen nicht gleicherma\u00dfen beide Geschlechter, sondern spezifisch Frauen. 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