Gleiches Recht auf Gesundheit für alle?

In vielen Städten und Regionen gibt es seit Jahren die Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Wir stellen bereits seit Beginn der Regelung in Bremen und Hamburg, dass die Karte zwar eine große Verbesserung bedeutet, da wir nicht mehr vor jedem Arztbesuch einen Krankenschein beim Sozialamt beantragen müssen.

An dem grundlegenden Problem der Gesundheit 3. Klasse für Flüchtlinge, die durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird, ändert sich nichts. Für alle Behandlungen, die über reine Schmerz- und Notfallbehandlung, muss weiterhin die Erlaubnis des Sozialamts eingeholt werden.

In Brandenburg weigern sich dennoch weiterhin sechs Landkreise und die Stadt Frankfurt/Oder, die Gesundheitskarte einzuführen. Der Sprecher des Kreises Märkisch-Oderland, Thomas Behrendt, begründete dies lauf MOZ im Dezember so: „Das bisherige System hat sich gut etabliert.“ (1)

Wir fragen uns, für wen sich das System gut etabliert hat: Flüchtlingsinitiativen fordern seit Jahren ein Ende der Diskriminierung im Gesundheitssystem. Die Krankenkassen fordern auf bundesweiter Ebene die Einführung der Karte, weil es auch für sie die Abrechnung leichter macht. Die Landesregierung empfiehlt die Einführung. Nur den Mitarbeiter_innen in den jeweiligen Sozialämtern gefällt es anscheinend, trotz mangelnder Qualifikation zu entscheiden, wer eine Behandlung beim Arzt „verdient“ hat und wer nicht.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht und es ist eine Schande, dass in einem reichen Land wie Deutschland Menschen leiden oder sogar sterben, weil sie keine angemessene Behandlung erhalten. Die Willkür, mit der von unqualifizierten Personen je nach deren persönlicher Meinung oder der jeweiligen „Bleibeperspektive“ mit unserer Gesundheit gespielt wird, muss ein Ende haben!

1 https://www.moz.de/landkreise/potsdam/artikelansicht/dg/0/1/1539847/

Categories:
Skip to content