Gerichtsprozess in Nürnberg aufgrund unserer Papierflugzeuge ans BAMF – Was sind die wirklichen Verbrechen?

UPDATE

— Prozesstermin von Seiten des Gerichts aus bisher unbekannten Gründen abgesagt —

Wir versammeln uns trotzdem zur solidarischen Mal- und Bastelaktion, denn Gründe dafür gibt’s genug!

In Zeiten der immer schärferen Gesetzgebung gegen Geflüchtete, immer mehr Repression gegen linke und fortschrittliche Bewegungen und Einschüchterungsversuche gegen AnmelderInnen von Kundgebungen und Demonstrationen sehen wir nicht ein still zu sein.
Wir wollen uns am Freitag den 17.05.19 um 8:00 Uhr vor dem Amtsgerichts Nürnberg versammeln, um kreativ für „unser“ Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.

Flucht ist kein Verbrechen!
Für die Einhaltung der Grundrechte!

Am kommenden Freitag, 17.05.2019 steht eine unserer Freundinnen, Unterstützerinnen, Mitstreiterinnen in Nürnberg vor Gericht, weil sie im letzten Jahr, am 27.7.2018 während unserer “Women* Breaking Borders Bus Tour 2018” in ihrer Rolle als Versammlungsleiterin uns geflüchteten Frauen und Kindern bei der Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg nicht untersagte, unsere politischen Forderungen mittels Papierflugzeuge an das BAMF zu schicken (siehe auch auf unserer Website: PM des 8. März Bündnis Nürnberg). 

Wir fragen uns: was sind die wirklichen Verbrechen? Warum wird dies vor Gericht verhandelt aber die systematischen Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte, die Flüchtlinge in Deutschland betreffen, nicht?

Anlässlich des 70. Geburtstags des deutschen Grundgesetzes fordern wir, Women in Exile & Friends von den politischen, juristischen und administrativen Instanzen sich für eine Amnestie für all die einzusetzen, die auf Dauer hier leben, aber keinen oder einen unsicheren Status haben und die Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte zu ahnden, anstatt die Menschenrechte weiter zu kriminalisieren.

Unseren ersten Besuch beim BAMF in Nürnberg hatten wir am 30.7.2016, während unserer „Flüchtlingsfrauen Bustour“ (siehe: https://www.women-in-exile.net/en/bustour-2016/). Zusammen mit Unterstützer*innen hatten wir eine Demonstration vor dem BAMF. Nachdem wir unsere Reden und Forderungen verlesen haben, haben wir diese einem Repräsentant des BAMF, der gekommen war um uns zu zu hören und mit uns zu reden, in einem schriftlichen Dokument überreicht. Diese, versprach er uns, würden zur Berücksichtigung an entsprechende Personen weitergeleitet.

Die Forderungen lauteten: Keine Lager für Frauen und Kinder, Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen, und somit die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus, keine Legitmierung von Abschiebungen und diskriminierenden Gesetzen im Namen von Frauen*, Recht auf Deutschkurse und Arbeitserlaubnis für alle.

Wir hofften, dass wir eine Anerkennung dieser Forderungen oder zumindest ein positives Signal, dass es Gesetzeserleichterungen gibt, bekommen werden. Im Gegenteil, die Gesetze wurden noch strenger: Container- und Zeltunterbringung wurden durch Anker-Zentren ersetzt und aktuell wurde ein Gesetz mit Namen “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”, das Flüchtlinge und Unterstützer*innen kriminalisiert, entworfen.

Daher hatten wir im letzten Jahr, am 27.7.2018 während unserer “Women* Breaking Borders Bus Tour 2018” wieder eine Kundgebung vor dem BAMF Hauptgebäude. Ein Teil der Teilnehmenden waren Frauen aus Flüchtlingslagern und Anker-Zentren der Umgebung und eine nach der anderen ist ans Mikrofon gekommen und hat sich über ihre Traumata, Ängste und gegen sexuelle und physische Gewalt ausgesprochen. Angesichts dessen, dass unsere Forderungen von 2016 ignoriert wurden, haben wir es  dann diesmal auf dem Luft-Weg versucht: mit Papierfliegern haben wir, geflüchtete Frauen und Kinder unsere Forderungen ans BAMF übermittelt. In dem Zusammenhang steht nun die Versammlungsleiterin vor Gericht.

Elizabeth Ngari, Aktivistin von Women in Exile äußert sich dazu empört: „Offensichtlich sind die Flieger angekommen, sonst gäbe es nun kein Gerichtsverfahren. Jedoch wundern wir uns, dass nun im Gericht über einen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ diskutiert wird und nicht über die Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte, die wir Flüchtlinge tagtäglich erfahren müssen.“

Nach dem deutsche Grundgesetz verpflichtet sich der Staat, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen und bekennt sich zu den Menschenrechten (Art.1). Es räumt allen die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein (Art.2) und schreibt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art.3). Deshalb nehmen wir den 70. Jahrestag des Grundgesetzes als kraftvolle Gelegenheit, um eine Amnestie, ein Bleiberecht für alle Geduldeten und Illegalisierten zu fordern und so endlich allen die Grundrechte zuzusprechen, die ihnen zustehen.

Flucht ist kein Verbrechen!

Für die Einhaltung der Grundrechte!

Für das Recht zu kommen, für das Recht zu gehen

und für das Recht zu bleiben!

Pressekontakt Women in Exile:

info@women-in-exile.net

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